Hausverwaltung Patrick Czop
Immobilienverwaltung

Professionelle Immobilienverwaltung in Hanau – Hausverwaltung Patrick Czop

Als erfahrene Hausverwaltung in Hanau bieten wir Ihnen einen rundum sorglosen Service für Ihre Immobilie. Unser Ziel: Werterhalt und Wertsteigerung Ihrer Immobilie – zuverlässig, transparent und individuell.

Hausverwaltung Patrick Czop

Unsere Leistungen in der Immobilienverwaltung

  • WEG-Verwaltung
    Wir übernehmen die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften nach dem WEG-Gesetz. Dazu gehören die Organisation von Eigentümerversammlungen, die Erstellung von Wirtschaftsplänen und die transparente Abrechnung.

  • Mietverwaltung
    Für Eigentümer von Mietobjekten kümmern wir uns um alle administrativen und technischen Aufgaben – von der Mietersuche über die Vertragsgestaltung bis hin zur Nebenkostenabrechnung.

  • Technische Betreuung
    Regelmäßige Objektkontrollen, Instandhaltungsmaßnahmen und schnelle Organisation von Reparaturen durch unser eigenes Handwerkerteam.

  • Finanzmanagement
    Wir sorgen für eine klare und nachvollziehbare Buchführung, pünktliche Abrechnungen und eine effiziente Kostenkontrolle.

Zu unseren Aufgaben als Verwalter zählt die kaufmännische und technische Verwaltung von Miethäusern.
Wir übernehmen für Sie folgende Aufgaben:

Mietverwaltung

• Inkasso der Mieten inkl. Betriebskosten, Kautionen und sonstigen

Einnahmen.

• Durchführung des außergerichtlichen Mahnwesens.

• Treuhänderische Verwaltung von Kautionen und anderer Mietsicherheiten

entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

• Fristgerechte Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für

Abrechnungszeiträume während der Laufzeit dieses Vertrags.

• Vornahme notwendiger Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen

gegenüber den Mietern.

• Umsetzung von Mieterhöhungen, die sich unmittelbar aus dem

Mietvertrag ergeben (Staffel- oder Indexvereinbarungen).

• Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und Aussprache

von Abmahnungen.

• Entgegennahme von Willenserklärungen der Mieter.

• Abgabe von Willenserklärungen gegenüber den Mietern, insbesondere

Aussprache ordentlicher und außerordentlicher Kündigungen

von Mietverhältnissen nach Zustimmung des Vermieters.

Bei gewerblichen Mietverhältnissen bedarf jede Abgabe

einer vertragsändernden oder vertragsauflösenden Willenserklärung

einer ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.

• Rücknahme der Mietsache bei Beendigung eines Mietverhältnisses

inkl. der Erstellung eines Übergabeprotokolls.

• Betreuung bestehender Aufträge und Verträge für die Objektbewirtschaftung

(Gebäudereinigung, Hausmeistertätigkeit,

Wartung technischer Einrichtungen, Energielieferung,

Entsorgung, Heizkostenabrechnung, Trinkwasserbeprobung

etc.) inkl. sachlicher und rechnerischer Rechnungsprüfung.

• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer für die ordnungsgemäße

Verwaltung erforderlicher Verträge nach Zustimmung

durch den Vermieter.

• Überwachung des technischen Zustands des Verwaltungsobjekts

durch regelmäßige Begehungen.

• Einholung von Kostenvoranschlägen und Angeboten.

• Aufrechterhaltung bestehender Versicherungsverträge (insbesondere

der verbundenen Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherungen).

• Abwicklung von Versicherungsschäden gegenüber dem Versicherer.

Zahlungen des Versicherers für Regieleistungen

stehen dem Mietverwalter zu.

• Kündigung bestehender bzw. Abschluss neuer Versicherungsverträge

nach Zustimmung durch den Vermieter.

WEG-Verwaltung

Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in dem § 27 Absatz 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. 

Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Dieser Aufwand ist mit dem vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten. 

1. Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten-/Einnahmeart, in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/Teileigentum. 

1. Jahresabrechnung 

Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/Teileigentum. 

 

2. Status 

Der Status enthält die Angaben über Einnahmen, Ausgaben, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Eigentümern und Dritten sowie die Kontostände. 

 

3. Einsicht in Unterlagen der Abrechnung 

Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern zur Einsichtnahme zur Verfügung. 

1. Eigentümerversammlung 

Durchführen einer Eigentümerversammlung mit den dazu notwendigen Vorbereitungsarbeiten zu einem zumutbaren Zeitpunkt. 

2. Vorsitz und Niederschrift 

Sofern die Versammlung nichts anderes beschließt, führt der Verwalter den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und sorgt für eine ordnungsgemäße Niederschrift der Beschlüsse. 

1. Die Verwaltung sorgt für die Durchführung der beschlossenen Haus-/Nutzungsordnungen. Schriftlich gemeldete Verstöße gegen die Haus-/ Nutzungsordnungen mahnt die Verwaltung bei dem für die Störung verantwortlichen Eigentümer mündlich oder schriftlich unter Angabe des Namens des Beschwerdeführers ab. Die nächste Eigentümerversammlung wird unterrichtet, wenn die Abmahnung ohne Erfolg blieb. 

1. Betreuen und Überwachen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft. 

1. Führen der auf den Namen der Gemeinschaft lautenden Bankkonten (Giro- und Anlagekonten etc.); Verwalten der gemeinschaftlichen Gelder bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Wahl des Verwalters. 

 

1. Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzgeldkasse. 

Einrichten einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchführung im Vertragszeitraum, getrennt für jede Eigentümergemeinschaft, insbesondere:


1. Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
2. Einnahmekonten für Erträge
3. Ausgabekonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
4. Rücklagekonten einschließlich Anlage der Mittel
5. Konten für Mitarbeiter der Gemeinschaft (ohne Steuerberatungsleistung)
6. Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
7. Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
8. Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
9. Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Service-Unternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-Jahresabrechnung

1. Anwesenheit vor Ort 

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen, technische Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch jährliche Begehung der Wohnanlage neben Zwischenprüfungen und Ortsterminen. 

 

2. Sonderfachleute 

Beiziehen von Sonderfachleuten, soweit notwendig und sofern ein Beschluss dafür vorliegt. 

1. Empfehlung 

Empfehlungen bei der Auswahl der technischen Lösungen, Mitwirken bei Preisverhandlungen und Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum. 

2. Klärung 

Klärung der Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder-/Gemeinschaftseigentum. 

3. Schadensminderung 

Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Schadensminderung und -Beseitigung.  

1. Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen; andernfalls erfolgt die Abmahnung des Leistungsrückständigen. 

1. Veranlassen nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand- oder Sturmschäden. 

2. Versicherungsschäden: Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum. 

1. Veranlassen der Ausgabe von Schlüsseln und Schließzylindern aus der Sicherheits-Schließanlage für das Sonder-/Teil-/Gemeinschaftseigentum. 

1. Veranlassen der Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständige und Technischen Überwachungsverein (TÜV), z. B. 

 

1             der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter), 

2             den Aufzügen (Haupt- und Zwischenprüfungen sowie Noteinrichtungen), 

3             den Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur und Dachsanierungen), 

4             den Lüfter- und CO²-Anlagen (z. B. in Tiefgaragen, Läden und Kellerräumen), 

5             den Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage), 

6             den kraftbetätigten Garagentoren, 

7             den Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwegen, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwassersteigleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugklappen in den Treppenhäusern etc. 

2. Terminvereinbarungen und Abrechnung mit den Beteiligten. 

1. Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange.


Ich habe ein Netzwerk von verschiedenen Handwerkern, welches aus Elektrikern, Trockenbauern, Anlagenmechanikern für Sanitär und Heizung besteht. 

Ich verwalte gleichermaßen kleine, mittlere und große Wohnungseigentümergemeinschaften. Neben den Grundleistungen der kaufmännischen und technischen Objektverwaltung führe ich die Eigentümerinteressen mit dem Objektmanagement zusammen, um den Wert der Immobilie langfristig zu erhalten und zu steigern.
 
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